Ab dem 1. November 2025 können Eigentümer:innen von Wohngebäuden Förderungen für thermische Sanierungen beantragen. Erfahre jetzt alles Wissenswerte rund um den neuen Sanierungsbonus!
Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Boni – einen für Ein- und Zweifamilienhäuser beziehungsweise Reihenhäuser und einen für mehrgeschossige Wohnbauten sowie Reihenhausanlagen. Die Anträge sind möglich, solange Budgetmittel vorhanden sind, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2026.
Es gelten jeweils die Regeln laut Informationsblatt – Details für die jeweilige Gebäudeklasse sind im jeweiligen Dokument für mehrgeschossige Wohnbauten (MGW) bzw. Ein-/Zweifamilien-/Reihenhaus (EFH) nachzulesen.
Alle Informationen dazu findest du hier als PDF-Download:
Wichtig: Für die Registrierung ist nur noch das Energieberatungsprotokoll der Energieagentur Tirol gültig. Hier gibt es bereits Wartezeiten – wir empfehlen dir daher, dich schnellstmöglich für einen Termin anzumelden, um Wartezeiten zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden.
Ob und wann eine Registrierung für den Heizungstausch folgt, kann individuell entschieden werden. Ab Registrierung hast du dann 9 Monate Zeit, um die Heizung zu tauschen. Gefördert werden Leistungen nach dem 03.10.2025.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Eine Förderung können alle Eigentümer:innen laut Grundbuch beantragen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften und deren bevollmächtigte Vertretungen, zum Beispiel Hausverwalter:innen, sind antragsberechtigt. Nutzungsberechtigte wie Fruchtgenussberechtigte dürfen ebenfalls einen Antrag stellen, sofern sie sämtliche Kosten für die bauliche Maßnahme übernehmen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden energetische Sanierungen, die an Bestandsgebäuden ab einem Alter von 15 Jahren vorgenommen werden. Dazu zählen vor allem die Dämmung von Außenwänden, Geschossdecken, Dach, Kellerboden sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren. Im mehrgeschossigen Wohnbau und bei Reihenhausanlagen ist zudem eine umfassende Fenstersanierung oder die Umsetzung nach klimaaktiv Standard beziehungsweise gutem Standard möglich.
Förderungsfähige Kosten
Förderungsfähig sind die Kosten für Material, Planung und Montage, allerdings nur bei Durchführung durch befugte Fachbetriebe und lückenlos nachvollziehbaren Rechnungen. Kosten für Neubau, Zubau oder Hauserweiterungen sowie für den Abbruch und Neubau werden nicht anerkannt.

Voraussetzungen für eine Förderung
Die Antragstellung muss zwingend vor der ersten Bestellung von Leistungen, vor Lieferung oder vor Baubeginn erfolgen. Es zählt der früheste dieser Zeitpunkte. Bei einer umfassenden Fenstersanierung muss der Heizwärmebedarf des Gebäudes mindestens um 20 Prozent gesenkt werden und der neue Uw-Wert darf maximal 1,1 W/m²K betragen.
Für umfassende Sanierungen nach gutem oder klimaaktiv Standard gelten energetische Mindestvorgaben, die durch einen Energieausweis bestätigt werden müssen.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Maßnahme und Gebäudetyp fällt die Förderung unterschiedlich aus. Die folgenden Werte gelten als Maximalbeträge – die tatsächliche Höhe richtet sich nach den eingereichten Kosten.
Förderhöhe für Ein-/Zweifamilienhäuser & Reihenhäuser:
Förderhöhe im mehrgeschossigen Wohnbau:
In jedem Fall gilt: Die Förderung darf 30 Prozent der anrechenbaren Kosten nicht überschreiten.
Deine Ansprechpartner im Lagerhaus Hippach
Wenn du eine Sanierung planst oder mehr zur Förderung wissen möchtest, stehen dir unsere Expert:innen gerne beratend zur Seite. Wir begleiten dich von der Beratung bis zur Umsetzung – damit deine Sanierung effizient, förderbar und zukunftsfit wird.
Mario Schiestl
Raiffeisen Hippach Miteinander – wir unterstützen dich bei deiner Sanierung
Sanieren heißt, an morgen denken – und das geht am besten miteinander. Als Teil der Genossenschaft Raiffeisen Hippach Miteinander stehen wir für nachhaltige Entwicklung in der Region. Wir fördern den Austausch, bieten Beratung auf Augenhöhe und helfen dir dabei, dein Zuhause effizient und zukunftstauglich zu gestalten.



